FDP Kronach - Hausärzte machen Patienten zu Geiseln

Navigation

Inhalt

  • Kreisverband

    Hausärzte machen Patienten zu Geiseln

    (25.02.2010) Wie schon so oft, so geht auch dieser Streik aus dem Hause Hoppenthaler völlig ins Leere und ist Beleg für das erschreckend niedrige Niveau, auf dem die Hausärzteschaft Streit zu schüren versucht.

    Die Hausärzte werfen Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vor, er wolle ihre Verdienste kürzen und in die Vertragsautonomie eingreifen. Mal wieder sehen insbesondere die bayerischen Hausärzte ihre heilige Kuh, § 73b SGB V, in Gefahr.

    Fakt ist – und dies sollte auch irgendwann von den bayerischen Hausärzten anerkannt werden – dass die gesetzlich verankerte Pflicht zum Vertragsabschluss nicht angetastet wird! Die Pflicht der Krankenkassen, Hausarzt-Verträge abzuschließen, bleibt bestehen. Philipp Rösler hält an den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung von 2009 fest. Der Vorwurf des Bundesverbandes der Hausärzte trifft nicht zu.
Bestehende Verträge behalten bis zu ihrem vertraglich vereinbarten Ende ihre Gültigkeit und genießen Vertrauensschutz. Das bedeutet: Bayerische Hausärzte sind von den geplanten Änderungen gar nicht betroffen. Bayern hat bereits flächendeckend Hausarztverträge abgeschlossen. Damit bleiben die Verträge in Bayern in ihrer jetzigen Form bestehen – inklusive der vereinbarten höheren Vergütung. Ein Streik entbehrt also jeder Grundlage.

Kronacher Hausärzte,die ihre Praxen heute wegen des landesweiten Ärztestreiks schließen, machen ihre Patienten zu Geiseln im System Hoppenthaler. Bar jeglichen Sachverstandes rennen sie wie die Lemminge in eine Richtung, unfähig oder unwillens die Faktenlage zur Kenntnis zu nehmen.

Im Rahmen der Finanzierungsreform des Gesundheitswesens geht es einzig darum, die jährlichen Vergütungszuwächse der Hausärzte mit Hausarztvertrag zu begrenzen, nicht zu kürzen. Ihre Honorare sollen sich künftig grundsätzlich am Vergütungsniveau der Hausärzte ohne Hausarztvertrag „orientieren“. Höhere Honorare für Hausärzte mit Hausarztvertrag können jedoch dann erfolgen, wenn diese durch Effizienzsteigerungen und Einsparungen in anderen Bereichen (z.B. bei der Verordnung von Arzneimitteln) ausgeglichen werden. Das ist fair. Denn erstens darf gleiche Leistung nicht unterschiedlich honoriert werden, das gebietet die gerechte Behandlung innerhalb der Ärzteschaft. Und zweitens müssen sich alle an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen. Beitragszahler würden kein Verständnis dafür haben, dass ihre Belastungen steigen, wenn gleichzeitig für eine Gruppe von Ärzten Ausnahmen gemacht würden.

Nochmals: Die Begrenzung bezieht sich ausschließlich auf noch nicht geschlossene und nicht rechtsgültige Verträge. Bereits bestehende, rechtsgültige Verträge werden in ihrer Ausgestaltung – also auch in der Vergütungsregelung – nicht angetastet, sie genießen Vertrauensschutz. Das hat Minister Rösler von Anfang an gesagt und diesen Grundsatz will auch niemand angreifen.

Hausärztinnen und Hausärzte leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit für die Patienten. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung und die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit insgesamt zu verbessern. Dazu gehört z.B. auch eine bessere Honorierung der hausärztlichen Grundleistungen wie z. B. des Hausbesuchs.

Die Veränderungen gelten jedoch nur für künftige, nicht für bestehende Verträge. Daher ist es unverständlich, warum die bayerischen Hausärzte nun streiken und ihren Protest auf dem Rücken der Patienten austragen. Sie behalten ihre Honorarzuwächse und sind von den Änderungen nicht betroffen.