Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes leichter zugänglich zu machen. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Familienhebammen. Diese Hebammen mit einer sozialpädagogischen Zusatzausbildung sollen Eltern in Krisensituationen zukünftig bis zu einem Jahr nach der Geburt gezielt begleiten. Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition im Bund stellt der Bund dafür von 2012 an vier Jahre lang jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. So müssen hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe beispielsweise ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, bei Ehrenamtlichen wird es von der Tätigkeit abhängen.
Das Gesetz stellt außerdem sicher, dass Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger, die eine Gefährdung des Kindes in ihrer Arbeit erkennen, Informationen an die Jugendämter weitergeben können. Mit all diesen Maßnahmen der Prävention und der Intervention leitet die Regierung eine neue Ära zum Schutze der Kinder in diesem Land ein.
Ich danke insbesondere der familienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion, unserer bayerischen FDP-Generalsekretärin Miriam GRUSS sehr herzlich für ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz für dieses Gesetz.
Das Gesetz stellt außerdem sicher, dass Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger, die eine Gefährdung des Kindes in ihrer Arbeit erkennen, Informationen an die Jugendämter weitergeben können. Mit all diesen Maßnahmen der Prävention und der Intervention leitet die Regierung eine neue Ära zum Schutze der Kinder in diesem Land ein.
Ich danke insbesondere der familienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion, unserer bayerischen FDP-Generalsekretärin Miriam GRUSS sehr herzlich für ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz für dieses Gesetz.








